Das Datenschutzrecht hat ursprünglich einen etwas spröden Beigeschmack. Aber nicht nur die jüngsten Enthüllungen über die Praktiken der Geheimdienste hat die Bedeutung dieses Rechtsbereiches in das Bewusstsein zurückgeholt. Tatsächlich ist dieses Rechtsgebiet viel umfassender und tiefschichtiger, als es auf den ersten Blick scheint – vor allem, da das Datenschutzrecht in eine Vielzahl anderer Rechtsgebiete, nicht zuletzt dem IT- und Internetrecht, hineinspielt. Aus diesen Gründen werden auch Privatpersonen immer öfter mit dem Datenschutz konfrontiert – das Recht auf Datenschutz ist ein im Verfassungsrang stehendes Grundrecht und verleiht Privatpersonen daher in erster Linie Rechte (wie auf Auskunft, Richtigstellung und Löschung).

Unternehmen treffen eine Reihe von Pflichten. Aber vielfach unberücksichtigt bleibt, dass das Datenschutzrecht auch Unternehmen Rechte verleiht, die von (nationalen, internationalen und supranationalen) Behörden und Organisationen zu beachten sind.

Ich übernehme es daher nicht nur, Ihr Grundrecht auf Datenschutz gegenüber Dritten und Behörden durchzusetzen. Für Unternehmen überprüfe ich auch die Organisation und Arbeitstechniken im Hinblick auf das Datenschutzrecht.

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Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung der Rechtsanwaltskanzlei von Dr. Thomas Kaps.

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